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η[energie]-1-2010
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Der kleinste gemeinsame Nenner
Der kleinste gemeinsame NennerAuf der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen vom 07. bis 18. Dezember 2009 waren mehr als 190 Staaten dazu aufgerufen, über ein neues internationales Klimaschutzabkommen in der Nachfolge des Ende 2012 auslaufenden Kyoto-Protokolls zu verhandeln. Johannes von Mallinckrodt blickt auf die dürftigen Verhandlungsergebnisse zurück und zeigt, dass es trotz allem Akteure gibt, die es mit dem Klimaschutz ernst meinen.
Die Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls begann 2008 und läuft bis Ende 2012. Sie umfasst 189 Staaten sowie die Europäische Union, allerdings sind darin nur die Industrieländer zu verbindlichen Emissionsminderungen verpflichtet. Die USA als größter Treibhausgasverursacher unter den Industrieländern haben das Kyoto- Protokoll hingegen nie ratifiziert. Damit fehlt bis heute ein international verbindliches Regelwerk mit konkreten Reduktionsverpflichtungen für den Zeitraum ab 2013, das alle großen Volkswirtschaften, auch die schnell wachsenden in Asien und Südamerika, einbindet. Auf dem Kopenhagener Gipfel bestätigten sich dann die negativen Vorzeichen in vollem Umfang. Vordergründig wurde in den zweiwöchigen Verhandlungen zu einem überwiegenden Teil um Verfahrensfragen gerungen. So sprachen sich die Schwellen- und Entwicklungsländer mehrfach für eine strikte Beibehaltung der zweigleisigen Vertragsarchitektur aus, bestehend aus Klimarahmenkonvention (1992) und Kyoto-Protokoll (1997). Als Begründung gaben diese Länder an, dass eine Zusammenlegung beider Verhandlungsstränge, wie z.B. von der EU gefordert, einige Kernelemente des Kyoto-Protokolls beseitigen könnte, darunter vor allem die ausschließlich für Industrieländer geltenden verbindlichen Emissionsreduktionsziele. Zum anderen unterbrachen die Schwellen- und Entwicklungsländer zeitweise die Gipfelgespräche. Man warf den dänischen Verhandlungsführern mangelnde Transparenz und geheime Absprachen vor. Im Kern litt Kopenhagen jedoch am strategischen Desinteresse der beiden größten Treibhausgasemittenten, den USA und China, das globale Klimaproblem auch global verpflichtend zu lösen. In den USA, wo das Kyoto- Protokoll nie ratifiziert wurde, finden sich nach wie vor keine politischen Mehrheiten für einschneidende, völkerrechtlich bindende Klimaschutzmaßnahmen. Dies mag an der nach wie vor weit verbreiteten Skepsis gegenüber dem Klimawandel, der energieintensiven amerikanischen Lebensweise, aber auch der Angst vor Standort- und Arbeitsplatzverlagerungen in Länder ohne Klimaschutzauflagen liegen. In China bestimmt hingegen noch das koloniale Trauma des 19. und 20. Jahrhunderts das außen politische Handeln. Dementsprechend verbittet sich China jegliche Eingriffe in die nationalen Souveränitätsrechte und scheut somit nachprüfbare völkerrechtliche Verpflichtungen. In Kopenhagen wurde daher auch kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen beschlossen, sondern eine unverbindliche politische Abschlusserklärung lediglich „zur Kenntnis genommen“ – der kleinste gemeinsame Nenner also. Jedem Staat ist es nun überlassen, sich diesem so genannten Copenhagen Accord anzuschließen, der als Richtschnur für die Fortsetzung detaillierter Klimaverhandlungen im kommenden Jahr dienen soll. Der Copenhagen Accord enthält im Wesentlichen folgende Eckpunkte: - Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter. - Das aus wissenschaftlicher Sicht notwendige Ziel einer Halbierung der globalen Treibhausgasemissionen bis 2050 fehlt. - Die Erklärung verpflichtet kein Land – weder Industrie- noch Schwellen- bzw. Entwicklungsland – auf bestimmte Reduktionsziele. - Internationale Überwachung von CO2- Emissionen auch in Schwellen- und Entwicklungsländern unter Anerkennung nationaler Souveränität. -30 Mrd. US-$ für Klimaschutzmaßnahmen in Schwellen- und Entwicklungsländern von 2010 bis 2012. - 100 Mrd. US-$ jährlich für Klimaschutzmaßnahmen in Schwellen- und Entwicklungsländern von 2013 bis 2020. - Schaffung einer neuen Institution, die die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung untersucht und der UNKlimarahmenkonvention verantwortlich ist. - Entwicklung eines geeigneten Mechanismus für den Technologietransfer in Schwellen- und Entwicklungsländern. - Anerkennung des Bereichs „Forst und Senken“ als wichtiges Mittel zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. - Die vollständige Implementierung des Copenhagen Accord bis 2015 soll geprüft werden.
Für den Klimaschutzprozess im Rahmen der Vereinten Nationen mag Kopenhagen vorerst ein Rückschritt sein. Eine Einigung auf einen langfristigen und ambitionierten, weltweit gültigen Pfad zur Emissionsreduktion, der dazu geeignet ist, das 2-Grad-Ziel zu erreichen und als Richtschnur für die Entscheidungen von Politik und Wirtschaft dienen könnte, wurde nicht erreicht. Ebenso wurde in Kopenhagen gegenüber früheren Verhandlungsrunden keine Frist für ein neues Klimaschutzabkommen gesetzt. Als Worst-Case-Szenario steht deshalb im Raum, dass sich an die Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls ab 2013 kein neuer Verpflichtungszeitraum im internationalen Klimaschutz anschließt. |
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